Feuerwerke

Gesetzliche Bestimmungen

Kinder und Jugend­liche dürfen Feuer­werks­körper der Klasse I erwerben und unter Aufsicht ab­brennen. In diese Klasse fallen z.B. Bengalische Feuer, Wunder­kerzen oder ein Tisch­feuer­werk. Achten Sie beim ent­zünden eines Tisch­feuer­werks auf einen feuer­festen Unter­grund und ent­fernen Sie brenn­bare Gegen­stände in der Nähe.

Der Erwerb Besitz oder die Ver­wendung von Feuer­werks­körpern der Klasse II ist erst ab dem 18. Lebens­jahr zulässig. Für Feuer­werks­körper ab Klasse III sind zusätzliche behördliche Be­willigungen not­wendig.

Weiters gilt ein Abschuss­verbot für Feuer­werks­körper in unmittel­barer Nähe von Spitälern, Kirchen, Kinder­gärten, Alters- und Erholungs­heimen.

Pyro­technische Gegen­stände der Klasse II dürfen im Orts­gebiet nicht ver­wendet werden, sofern keine Ausnahme­be­willigung des Bürger­meisters vorliegt.

Brandschutztipps für Feuerwerke

  • Lesen Sie bereits VOR der Verwendung die Gebrauchs­anweisung in Ruhe durch
  • Halten Sie sich keinesfalls in Schuss­richtung der Böller oder Raketen auf
  • Bei Feuer­werken in unmittel­barer Um­gebung schließen Sie Fenster und Türen
  • Zünden Sie Raketen immer mit aus­ge­strecktem Arm und treten Sie danach einige Schritte zurück
  • Vernichten Sie "Versager" sofort mit Wasser, keines­falls sollten diese noch­mals ge­zündet werden
  • Achten Sie auf weg­stehende Taschen oder Kapuzen an Ihrer Kleidung
  • Zünden Sie Böller oder Raketen keines­falls in ge­schlossenen Räumen
  • Halten Sie einen Kübel Wasser oder eine Blumen­spritze für den Notfall bereit